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ENERGIEAUSWEISE
WILL MAN EINE IMMOBILIE VERKAUFEN ODER VERMIETEN, MUSS MAN POTENZIELLEN INTERESSENTEN BEI DER HAUS- ODER WOHNUNGSBESICHTIGUNG EINEN GÜLTIGEN ENERGIEAUSWEIS VORLEGEN. DIESER IST BEIM ABSCHLUSS EINES KAUF- ODER MIETVERTRAGES ZU ÜBERGEBEN.
Es gibt den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.
Verbrauchsausweis
Dem Verbrauchsausweis liegen die Verbrauchswerte der vergangen 3 Jahre zugrunde. Dieser Ausweis spiegelt das Heizverhalten der Bewohner wieder und ermöglicht eine genaue Beurteilung des energetischen Gebäudezustandes.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis zeigt – unabhängig vom Nutzerverhalten – den Energiebedarf anhand einer technischen Analyse der Gebäudedaten auf und ermöglicht eine gute Beurteilung des energetischen Gebäudezustandes.
Energieexperten
Unsere Energieexperten sind in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet und erstellen bei Bedarf den gesetzlich erforderlichen Energieausweis, der beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie vorliegen muss.